****05.04.2018: NEWS zum STRAFBEFEHL über eine MITANGEKLAGTE von damals jetzt in der TAZ!!***
STOPP
wer mich googlet, landet zuerst hier... daher:*************************************
Weil Google diese Seite zuerst über mich aufschlägt:Ich bin freiberufliche Bildungsträgerin, AKKUMENSCH, Grundeinkommens-Lobbyistin...
...kandidier(t)e "aus Notwehr" >>
parteilos zur Bundestagswahl 2017 für Grundeinkommen und Direkte Demokratie, Lebenslauf, INNOVATIVE Abwahlplakate>>, meine Special Edition>>(aufgrund meiner Hartz-IV-Erlebnisse - die ich als herrschaftskritischer Mensch auf diesem Blog hier dokumentiere und auswerte)
... ansonsten zwingt das Jobcenter (nicht nur mich), mich anderweitig zu bewerben:
Wahrheitspatenschaften>>
und hiermit schoss sich das Jobcenter sein bislang größtes Eigentor an mir mit seiner "Vermittlungsgeilheit":
Hinweis für PRESSE und MEDIEN, SEX-SHOP "PorNO", Nötigung, freche BewerbungsABSAGE im Erotik-Shop
*************************************wer ich sonst so bin und was ich mache steht teilweise anderswo im Netz
Ich betreibe ab Oktober 2017 auch einen
BLOG zur Diskussion und praktischen Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens>>
Jeder, der sich über (un)Rechtliches/kreativen Protest hier auf diesem Blog informiert, mitdiskutiert, thematisch beisteuert, kann auch auf dem anderen Blog mit mir über aktuelle Anliegen diskutieren, beisteuern, sich austauschen...VORWORT: Mit diesem Vorgang habe ich den Blog eröffnet 2016.
Ich war mit vielen weiteren Menschen im Gericht als Prozessbeobachterin, wir, ein bunt gemischter Haufen individueller Freigeister, Grundrechteschützer und Obrigkeitskritiker, wollten solidarische Öffentlichkeit für eine angeklagte Hartz-IV-Dauersanktionierte sein, deren Briefe ans Jobcenter als Beleidigung eingestuft worden waren.
Es kam zu Störungen (=kritischen Fragen) von Einzelnen, was zum Anlass reichte, die Öffentlichkeit auszuschließen. Dies war nicht nur herrschaftsanmaßend, sondern auch undeutlich kommuniziert, obwohl wir aber fast alle gingen und nicht störten, wurden viele von uns "aus Prinzip" als renitente Hausfriedensbrecher bestraft bzw. alle Anwesenden pauschalisiert als "Reichsbürger" etikettiert wegen unserer obrigkeitskritischen und (grund)rechte beanspruchenden Haltungen.
Ich bin inzwischen in 1. Instanz freigesprochen und in 2. Instanz verurteilt worden zu 30 Tagessätzen á 10 EUR (und habe im Januar 2018 eine Rechnung für die Prozesse über ca. 700 EUR bekommen, die mithilfe einer Gerichtsvollzieherin vollstreckt werden soll) und habe auch die Erlebnisse der damals Angeklagten "Briefeschreiberin" Christine, anderer Mitangeklagter, Hartz IV-Betroffener, meine eigenen Sanktionserlebnisse, Fälle kriminalisierter Armut und kreativen Protests und innovativer Lösung(sansätze) hier veröffentlicht. Es ist KEIN Jammerblog - sondern ein Beleg für "Experimente mit der Wahrheit". Jegliche Garantie oder Haftung wird ausgeschlossen.
Entpuppen sich "Recht" und "Gesetz" als Unterdrücker oder "Korsett" des freien, mitfühlenden Menschen, für den sie eigentlich als Stütze gedacht waren, stelle ich sie grundsätzlich in Frage - wie jede Form der Herrschaft, der künstlichen, menschengemachten Zwänge...
Dieser Blog erhebt nicht Anspruch auf Vollständigkeit, ist auch nicht ideal strukturiert. Trotzdem viel Spaß - schreibt mich an, wenn Ihr Fragen habt:
friggawendt ät googlemail.com
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Text vom 15. 06. 2017:
Zum "Tathergang" und den UMSTÄNDEN hier
Die DOKUMENTE hier
Beschreibung der ABLÄUFE seit dem
Einige Wochen nach dem GESCHEHEN hatte ich ein SCHREIBEN vom LKA Hamburg im Briefkasten.
Dort gab es keinen Hinweis auf ein STRAFVERFAHREN, denn außer TATORT und -ZEIT waren die Punkte:
GEGENSTAND (der Tat), Schadenshöhe, Geschädigter sowie Geschädigte Institution völlig leer.
Mir wurde also nichts vorgeworfen, außer in einer Ergänzung der von mir geschilderte Sachverhalt leicht und doch gewichtig abweichend niedergeschrieben.
Ich äußerte mich NICHT schriftlich aus mehreren Gründen:
a) es gab keine Notwendigkeit auf einen Vorwurf ohne Schadenshöhe, Tatgegenstand usw. zu antworten
b) sollte meine Äußerung nicht erst Anlass konkretisierter Tatvorwürfe sein, die ohne eine voreilige Äußerung nicht aufkämen
c) war ich mit dem (Geschäfts)"angebot" nicht einverstanden und wollte mit einer Antwort keinerlei "Zugeben" oder "Akzeptanz" der MACHT der Schreibenden vortäuschen oder gar irrtümlich eine "Schuld" eingestehen.
Ich habe niemandem etwas getan und niemandes Grundrechte eingeschränkt, sondern mich sogar sehr freundlich verhalten, nichtmal konsequent solidarisch für die Betroffene, die dann ganz allein im Gerichtssaal blieb um ein der Menschenwürde spottendes Schuldspruchurteil zu kassieren.
Inzwischen ereilte mich per Post dieser STRAFBEFEHL mit folgendem ANSCHREIBEN (auch unter "Dokumente")
Wenn ich DAFÜR wie jetzt Mitte Juni ergangen - 30 Tage ins Gefängnis soll - dann sollen die Betreffenden sich schämen.
Ich werde ihnen NICHT das geforderte Geld (900 EUR + Verfahrenskosten) zahlen.
Ich verbitte mir auch jegliche Kostenübernahme seitens Dritter.
Im Zweifel trete ich eher in Knastkleidung eine Jobmaßnahme an um öffentlich Herrschaftskritik zu üben (Idee (C) Michael Fielsch) oder lasse mich ins Gefängnis bringen, ohne dafür aber mein O.K. (resp. meine UNTERSCHRIFT) zu geben.
Ich werde dies, was mir und anderen geschah sowie den Anlass* nicht als "rechtmäßig" vor meinem Gewissen anerkennen und behalte mir vor in einem gerechteren System gegen die Verursacher und Handlanger rechtliche Schritte einzuleiten. Ob ich ihnen menschlich vergebe, spielt an dieser Stelle keine Rolle solange sie in ihrer Funktion gehindert und behindert werden können, um weiteres Agieren durch sie gegen die Menschenrechte zu vereiteln.
Am 22. 06. 2016 habe ich meinen EINSPRUCH vom 21. 06. abgeschickt und gefaxt.
*der Christine erst das Existenzminimum entzog und dann ihren bewusstmachenden SACHLICHEN Aufschrei zur Straftat umdrehte, den sie für sich und andere Betroffene völlig zu Recht im Sinne der Menschenwürde tätigte
Christine hat kein Geld erhalten - ihr Leben war in Gefahr. Statt dessen bestraft man sie wegen ihrer deutlichen Worte. Ihre Worte stempelt man pauschal als Beleidigung ab und sieht weder den Meinungsäußerungscharakter noch den wahrheitsgehalt der Worte.
Es geht bei ihr wie auch den anderen kollektiv im Prozess mitbestraften und den völlig überzogenen Reaktionen auf Fragen einer "staatenlosen" nur um Machterhalt und erzwungenen GEHORSAM.
TERMIN: 7. 12. 2016 um 9:30 AMTSGERICHT Hamburg, Sievekingplatz 3
FriGGa Wendt und eine andere Betroffene GEMEINSAM vor Gericht - Hauptverhandlung wegen Hausfriedensbruch.
Aktenzeichen: 951 Cs 221/16
wenn wir nicht hinkommen, wird ggf. die Vorführung oder Verhaftung angeordnet.
Gehorsam aber ist etwas, das man schleunigst ablegen sollte, wenn man IRGENDWAS aus vergangenen Diktaturen GELERNT HABEN WILL.
UNBEQUEME wie uns SPERRT man gerne WEG
AntwortenLöschenhttp://www.terrania.org/1mj1974aw/info/
Hoffe, Du bist noch auf friggen Füßen.
Löwenherzlich - Matthias Jonathan
Hey allerseits - ich, FriGGa, wurde am 16. 12. 2016 - am 2. Verhandlungstag - erstinstanzlich freigesprochen.
AntwortenLöschenDreh- und Angelpunkt war die Aussage der damals anzeigenden Staatsanwältin, auf deren Veranlassung die Personalien von 10 Menschen aufgenommen worden waren.
Mehr dazu und zu den Hintergründen (jetzt bzw. noch einzupflegen) erfahrt Ihr über den Newsticker und eine darüber noch zu verlinkende Seite...